Der Verkauf einer geerbten Immobilie: Zwischen Emotionen und Herausforderungen

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist oft mit mehr verbunden als nur einem einfachen Eigentümerwechsel – sowohl auf emotionaler als auch auf organisatorischer Ebene. Als Erbe stehen Sie vor einer Reihe von Aufgaben: rechtliche Fragen klären, finanzielle Verpflichtungen prüfen und eventuell mit weiteren Miterben eine gemeinsame Entscheidung treffen. In diesem Blogartikel beantworten wir die drei wichtigsten Fragen rund um das Thema.

1. Was passiert, wenn ich eine Immobilie erbe?

Sobald Sie eine Immobilie geerbt haben, sind einige formale Schritte notwendig. Zunächst muss die Erbschaft beim Nachlassgericht angezeigt werden. Damit das Eigentum offiziell auf Sie übergeht, benötigen Sie in der Regel einen Erbschein, der Ihre Berechtigung belegt. Parallel dazu empfiehlt es sich, den Wert der Immobilie professionell ermitteln zu lassen – sei es für den späteren Verkauf oder für die Berechnung der Erbschaftssteuer.

Ein qualifizierter Gutachter kann den aktuellen Marktwert der Immobilie zuverlässig bestimmen. Zudem sollten Sie frühzeitig prüfen, ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuern fällig werden. Diese hängen unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Wert der Immobilie ab. Ein Immobilienexperte oder Steuerberater kann Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

2. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Das Erbe einer Immobilie ist mit Kosten verbunden. Neben einer möglichen Erbschaftssteuer fallen auch Notarkosten und Gebühren für die Umschreibung im Grundbuch an. Hinzu kommen laufende Ausgaben wie Grundsteuer, Versicherungen oder Instandhaltungskosten – oft bereits bevor Sie entscheiden, ob Sie verkaufen oder vermieten möchten.

Ein realistischer Kostenüberblick ist unerlässlich. Ein erfahrener Makler kann Sie dabei unterstützen, alle finanziellen Belastungen zu erfassen und abzuwägen, ob etwa eine Renovierung den Verkaufswert steigern könnte oder ob sich ein Verkauf im Ist-Zustand wirtschaftlich mehr lohnt.

 

3. Was gilt, wenn mehrere Personen die Immobilie erben?

Nicht selten erbt man eine Immobilie gemeinsam mit anderen – zum Beispiel Geschwistern. In diesem Fall entsteht eine Erbengemeinschaft, bei der alle Beteiligten gemeinsam Entscheidungen treffen müssen. Das kann Konfliktpotenzial bergen, insbesondere wenn unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft der Immobilie bestehen – Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung?

Eine offene Kommunikation und klare Absprachen sind hier essenziell. Als Makler begleite ich solche Konstellationen regelmäßig und helfe, die verschiedenen Interessen zu koordinieren. Ob durch neutrale Beratung, Mediation oder konkrete Verkaufsabwicklung – mit der richtigen Unterstützung lassen sich auch komplexe Erbengemeinschaften erfolgreich und fair auflösen.

 

Wir bei „Die Vorteilsmakler“ – Buder & Kuch Immobilien stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und helfen Ihnen bei allen Themen rund um Ihre Immobilie.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der Telefonnummer 0151/55662976 oder via E-Mail: info@die-vorteilsmakler.de