Fast jeder Makler verspricht dasselbe: Marktkenntnis, Engagement, einen guten Verkaufspreis. Das Problem daran ist nicht, dass es unwahr wäre. Das Problem ist, dass Sie es vorher nicht überprüfen können und hinterher nicht mehr belegen.
Deshalb haben wir unsere Zusagen in zehn Punkte gefasst, die konkret genug sind, um daran zu scheitern. Sie sind Bestandteil unserer Vereinbarung, nicht Bestandteil eines Werbetextes. Auf dieser Seite finden Sie alle zehn im Wortlaut, dazu eine Orientierung zum Maklervertrag und eine offene Abgrenzung dessen, was wir nicht leisten.
Was wir Ihnen schriftlich zusagen
Persönliche Begleitung
Schriftlich verbindlich
Individuelle Strategie
1,785 % Provision
Woran Sie einen guten Immobilienmakler erkennen
Ein guter Makler ist nicht der, der Ihnen den höchsten Preis nennt. Sondern der, dessen Aussagen Sie überprüfen können. Sechs Punkte, an denen sich das im Erstgespräch zeigt. Welche Fehler dabei am teuersten werden, lesen Sie unter Die größten Fehler beim Immobilienverkauf.
Er begründet den Preis mit Daten
Er sagt Ihnen auch, was nicht geht
Er legt die Provision unmissverständlich offen
Er verlangt kein Geld im Voraus
Er kennt die Lage, nicht nur die Stadt
Er ist erreichbar und bleibt derselbe
Der Maklervertrag: welche Auftragsarten es gibt
Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie wissen, was Sie unterschreiben. Es gibt im Wesentlichen drei Formen, und sie unterscheiden sich erheblich.
Qualifizierter Alleinauftrag
Alleinauftrag
Einfacher Maklerauftrag
Auf zwei Punkte lohnt der Blick unabhängig von der Form: die Laufzeit, die üblicherweise sechs Monate mit stillschweigender Verlängerung beträgt, und die Frage, ob eine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen ist. Ein Vertrag über eine Wohnimmobilie bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform, eine mündliche Zusage genügt nicht.
Wir arbeiten mit qualifizierten Alleinaufträgen, weil sich unsere Strategie und unser Modell anders nicht umsetzen lassen. Laufzeit und Kündigungsmodalitäten legen wir dafür von vornherein offen.
Alle zehn Versprechen im Detail
Diese Punkte sind konkret formuliert, überprüfbar und schriftlich Bestandteil unserer Zusammenarbeit.
Persönliche Begleitung
Schriftlich verbindlich
Individuelle Strategie
Professionelle Objektdarstellung
Gezielte Käuferansprache
Bonitätsprüfung vor der Verhandlung
Aktive Verhandlungsführung
Begleitung zum Notartermin
Diskretion und Datenschutz
Faire Provision ohne Vorkosten
Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren
Was im Leistungsversprechen bewusst nicht steht
Ein Versprechen ist nur belastbar, wenn es auch benennt, was es nicht abdeckt. Was wir stattdessen abdecken, zeigt Dienstleistungen aus einer Hand.
Keinen bestimmten Verkaufspreis
Keine bestimmte Verkaufsdauer
Keine Rechts- und Steuerberatung
Keine Verkehrswertgutachten
Warum wir das überhaupt aufschreiben
Der Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte finanzielle Transaktion ihres Lebens, und sie führen sie genau einmal durch. Viele Eigentümer erleben dabei, dass Zusagen im Erstgespräch großzügig gegeben und im Verlauf still kassiert werden. Das schriftliche Leistungsversprechen dreht dieses Verhältnis um: Sie wissen vorab genau, was wir tun, und können es einfordern.
Unsere Werte beruhen auf Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Transparenz. Ehrlichkeit heißt bei uns auch, den Wert zu nennen, den der Markt trägt, selbst wenn er unter Ihrer Erwartung liegt. Eine harte Wahrheit im Erstgespräch ist billiger als eine teure Illusion über sechs Monate Vermarktungszeit.
Wir behaupten damit nicht, fehlerfrei zu arbeiten. Wir behaupten, dass Fehler benennbar sein sollten. Wenn eine Zusage nicht eingehalten wird, sprechen Sie uns darauf an, und wir sagen Ihnen, woran es lag und wie wir es korrigieren. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen einem Versprechen und einem Werbetext.
Was Sie tun können, wenn eine Zusage nicht eingehalten wird
Der praktische Wert eines schriftlichen Versprechens zeigt sich erst im Konfliktfall.
Weil alle zehn Punkte Bestandteil der Vereinbarung sind und nicht einer Broschüre, können Sie sich konkret darauf berufen. Sprechen Sie uns direkt an, telefonisch oder schriftlich. Wir melden uns innerhalb eines Werktages, benennen die Ursache und sagen Ihnen, wie wir korrigieren.
Wir dokumentieren die wesentlichen Schritte, damit im Zweifel nachvollziehbar ist, was wann geschehen ist: die Bewertung mit ihren Vergleichsobjekten, die abgestimmte Strategie, die Besichtigungstermine und die Verhandlungsstände. Diese Dokumentation steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wie das in der Praxis ausgeht, zeigen unsere Referenzen.
Und der einfachste Schutz bleibt der wirksamste: Es entstehen keine Kosten ohne Verkauf. Sie tragen kein finanzielles Risiko, wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert.
Häufige Fragen zu Maklerauswahl und Leistungsversprechen
Woran erkenne ich einen guten Immobilienmakler?
Daran, dass er den Preis mit konkreten Vergleichsobjekten begründet, Ihnen auch widerspricht, die Provision vollständig offenlegt, kein Geld im Voraus verlangt und die Lage kennt, nicht nur den Ort.
Was macht ein Makler beim Immobilienverkauf konkret?
Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Fotos und Exposé, Vermarktung, Vorauswahl und Bonitätsprüfung der Interessenten, Besichtigungen, Kaufpreisverhandlung sowie Vorbereitung und Begleitung des Notartermins. Den vollständigen Ablauf finden Sie unter Ihre Vorteile im Verkaufsprozess.
Welche Arten von Maklervertrag gibt es?
Den einfachen Auftrag, den Alleinauftrag und den qualifizierten Alleinauftrag. Sie unterscheiden sich darin, ob weitere Makler beauftragt werden dürfen und ob Sie selbst gefundene Interessenten weiterleiten müssen.
Wie lange läuft ein Maklervertrag?
Üblich sind sechs Monate, häufig mit stillschweigender Verlängerung. Prüfen Sie vor der Unterschrift Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit. Wir legen beides von vornherein offen.
Muss ein Maklervertrag schriftlich sein?
Ein Maklervertrag über eine Wohnimmobilie bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. Eine rein mündliche Absprache begründet keinen wirksamen Vertrag.
Entstehen Kosten, wenn die Immobilie nicht verkauft wird?
Bei uns nicht. Bewertung, Fotos, Exposé, Portalschaltung und Besichtigungen sind erst im Erfolgsfall abgegolten. Die Provision wird mit der notariellen Beurkundung fällig.
Garantieren Sie einen bestimmten Verkaufspreis?
Nein, und niemand sollte das tun. Wir sagen zu, den Preis mit Vergleichsdaten zu belegen und ihn aktiv zu verhandeln. Was der Markt trägt, entscheidet der Markt.
Beraten Sie auch rechtlich oder steuerlich?
Nein. Für Fragen zu Fristen, Steuern oder Vertragsgestaltung vermitteln wir Ihnen Rechtsanwälte und Steuerberater aus unserem regionalen Netzwerk. Wir weisen Sie aber rechtzeitig darauf hin, wann eine solche Klärung nötig wird.
Warum ist Ihre Provision niedriger als bei anderen?
Wegen einer schlanken Struktur ohne Filialen und Außendienstapparat, nicht wegen reduzierter Leistung. Der Rechenweg steht im Vorteilsrechner.
Was passiert, wenn Sie eine Zusage nicht einhalten?
Sprechen Sie uns an. Weil alle zehn Punkte Vertragsbestandteil sind, können Sie sich konkret darauf berufen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages, benennen die Ursache und sagen Ihnen, wie wir korrigieren.