Warum die Grunderwerbsteuer so ins Gewicht fällt
Die Grunderwerbsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer. Sie wird immer dann fällig, wenn ein Grundstück den Eigentümer wechselt. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der gesamte Kaufpreis, also der Preis für das Grundstück inklusive der darauf befindlichen Gebäude.
Gerade in Regionen mit hohen Immobilienpreisen, etwa in Ballungsgebieten oder Universitätsstädten, kann diese Steuerbelastung erheblich sein.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Dimension:
Ein Betrag, der häufig vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden muss, da Banken die Grunderwerbsteuer in der Regel nicht über den Immobilienkredit mitfinanzieren.
Der rechtliche Ansatz: Grundstück und Bau getrennt behandeln
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber eröffnet Spielräume. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist es zulässig, den Erwerb von Grund und Boden einerseits und den Bau eines Hauses andererseits steuerlich zu trennen – allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Prinzip funktioniert wie folgt:
Die Grunderwerbsteuer fällt nur auf den Kaufpreis des Grundstücks an.
Der Preis für das darauf errichtete Gebäude wird nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen, wenn zwischen Grundstückskauf und Hausbau kein rechtlicher Zusammenhang besteht.
Typische Konstellationen, in denen die Trennung möglich ist
Eine getrennte Abrechnung kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:
Unbebautes Grundstück erworben
Der Käufer erwirbt zunächst ein reines Grundstück ohne bestehendes Gebäude. Erst danach beauftragt er separat ein Bauunternehmen mit der Errichtung des Hauses.
Unabhängiger Bauvertrag
Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer sind rechtlich und wirtschaftlich nicht miteinander verbunden. Es gibt also keinen „Zwang“, den Bauvertrag beim Grundstückskauf gleich mit abzuschließen.
Kein einheitliches Vertragswerk
Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag sind rechtlich sauber getrennt und enthalten keine Klauseln, die sie direkt miteinander verknüpfen.
Bauherr ist frei in der Wahl des Unternehmens
Der Käufer kann selbst entscheiden, mit welchem Bauunternehmen er zusammenarbeitet. Er ist nicht an Vorgaben des Grundstücksverkäufers gebunden.
So groß kann die Steuerersparnis sein
Die mögliche Ersparnis ist erheblich und lässt sich am besten anhand eines Beispiels verdeutlichen:
Fall 1: Keine Trennung
Die Grunderwerbsteuer wird auf den gesamten Betrag berechnet.
Bei einem Steuersatz von 6 %:
600.000 € × 6 % = 36.000 €
Fall 2: Mit Trennung
Die Steuer wird nur auf das Grundstück fällig.
200.000 € × 6 % = 12.000 €
Ersparnis: 24.000 € – also ein Betrag, der oft für die Küche, die Gartengestaltung oder einen Teil der Ausstattung genutzt werden kann.
Voraussetzungen für die Anerkennung durch das Finanzamt
So verlockend die Steuerersparnis klingt – die Praxis zeigt, dass Finanzämter solche Gestaltungen sehr genau prüfen. Damit die Trennung Bestand hat, sollten Käufer unbedingt folgende Punkte beachten:
Realistische Bewertung des Gebäudes
Der Baupreis muss marktgerecht und nachvollziehbar angegeben werden. Fantasiepreise oder auffällig niedrige Baukosten wecken sofort Misstrauen.
Professionelles Gutachten
Ein unabhängiges Gutachten über den Wert des Hauses liefert die notwendige Plausibilität und beugt Rückfragen der Finanzverwaltung vor.
Saubere Vertragsgestaltung
Kaufvertrag und Bauvertrag dürfen keine versteckten Verknüpfungen enthalten. Schon eine Bezugnahme im Kaufvertrag auf bestimmte Bauleistungen kann den Steuervorteil zunichtemachen.
Nachweise aufbewahren
Rechnungen, Gutachten, Schriftverkehr und Baupläne sollten geordnet dokumentiert werden, um bei Nachfragen des Finanzamts lückenlos Auskunft geben zu können.
Praktische Tipps für Immobilienkäufer
Frühzeitig steuerliche Beratung einholen
Vor dem Grundstückskauf sollte unbedingt ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht eingebunden werden.
Unabhängige Unternehmen wählen
Grundstückskauf und Hausbau sollten strikt voneinander getrennt erfolgen. Idealerweise haben Verkäufer und Bauunternehmer keinerlei geschäftliche Verbindungen.
Verträge separat schließen
Beide Verträge sollten eigenständig bestehen, ohne gegenseitige Bezugnahmen oder Abhängigkeiten.
Gutachten beauftragen
Ein Sachverständigengutachten schafft Transparenz und sichert die Argumentation gegenüber dem Finanzamt.
Kommunikation dokumentieren
Jede E-Mail, jedes Angebot und jede Vereinbarung sollten aufbewahrt werden, um im Zweifel die Unabhängigkeit der Vorgänge belegen zu können.
Fazit: Steuerersparnis mit Augenmaß
Die getrennte Abrechnung von Grundstück und Gebäude ist eine legale und anerkannte Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer spürbar zu senken. Wer die Spielräume richtig nutzt, kann schnell einen fünfstelligen Betrag sparen – Geld, das direkt in die Finanzierung des Eigenheims oder die Ausstattung fließen kann.
Entscheidend ist jedoch, dass die rechtlichen und steuerlichen Vorgaben strikt eingehalten werden. Ohne klare Trennung und professionelle Begleitung drohen Nachteile, die die erhoffte Ersparnis zunichtemachen.
Daher gilt: Wer beim Immobilienerwerb auf Nummer sicher gehen möchte, sollte nicht nur an den Kaufpreis denken, sondern auch an die Gestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Mit der richtigen Struktur lässt sich bei der Grunderwerbsteuer bares Geld sparen – vorausgesetzt, Grundstück und Gebäude werden transparent, nachvollziehbar und rechtlich sauber voneinander getrennt.