Warum die Kaufpreisaufteilung für die Abschreibung so wichtig ist
Wer eine Immobilie erwirbt, kauft immer zwei Bestandteile: das Grundstück und das darauf stehende Gebäude. Steuerlich relevant für die Abschreibung (AfA – Absetzung für Abnutzung) ist jedoch ausschließlich der Gebäudeanteil. Das Grundstück selbst nutzt sich steuerlich nicht ab und kann daher nicht abgeschrieben werden.
Wird der Kaufpreis nicht eindeutig zwischen Grundstück und Gebäude aufgeteilt, nimmt das Finanzamt diese Aufteilung selbst vor. In vielen Fällen fällt das Ergebnis für Käufer jedoch ungünstig aus. Häufig wird ein relativ hoher Grundstücksanteil angenommen, wodurch der abschreibbare Gebäudeanteil entsprechend sinkt.
Die Folge: Die jährliche Abschreibung fällt geringer aus – und damit auch der steuerliche Vorteil.
Je höher der Gebäudewertanteil angesetzt wird, desto größer ist der jährliche Abschreibungsbetrag. Eine ungünstige oder fehlende Aufteilung kann daher langfristig mehrere tausend Euro an steuerlichen Vorteilen kosten und die Rendite einer vermieteten Immobilie deutlich reduzieren.
Kaufpreisaufteilung bereits im Notarvertrag festlegen
Ein wichtiger Schritt für Käufer besteht darin, die Aufteilung des Kaufpreises bereits im Kaufvertrag festzuhalten. Wird im Notarvertrag klar geregelt, welcher Anteil auf das Grundstück und welcher auf das Gebäude entfällt, akzeptiert das Finanzamt diese Aufteilung grundsätzlich – vorausgesetzt, sie ist plausibel und sachgerecht.
Das bedeutet: Die Werte müssen nachvollziehbar sein und sich an realistischen Marktwerten orientieren. Besonders wichtig sind dabei Faktoren wie der Bodenrichtwert, die Lage der Immobilie und der Zustand des Gebäudes.
Eine frühzeitige und realistische Kaufpreisaufteilung kann daher ein entscheidender Hebel sein, um langfristig steuerliche Vorteile zu sichern.
Welche Methoden für die Kaufpreisaufteilung verwendet werden
Zur Ermittlung einer sachgerechten Aufteilung haben sich verschiedene Bewertungsmethoden etabliert.
Die sogenannte Restwertmethode wurde früher häufig verwendet. Dabei wird zunächst der Bodenwert ermittelt und anschließend vom Gesamtkaufpreis abgezogen. Der verbleibende Betrag gilt dann als Gebäudewert. Diese Methode gilt heute jedoch als veraltet und wird von Finanzbehörden nur noch selten akzeptiert.
In der Praxis hat sich inzwischen die Verkehrswertmethode durchgesetzt. Dabei werden der Grundstückswert und der Gebäudewert separat ermittelt und anschließend ins Verhältnis gesetzt. Diese Vorgehensweise gilt als deutlich realistischer und rechtssicherer, weil sie die tatsächlichen Marktverhältnisse besser widerspiegelt.
Viele Käufer verschenken steuerliche Vorteile
Viele Immobilienkäufer überlassen die Kaufpreisaufteilung dem Finanzamt. Dadurch verzichten sie oft unbewusst auf erhebliche steuerliche Vorteile.
Gerade bei vermieteten Immobilien kann eine optimierte Aufteilung über viele Jahre hinweg einen spürbaren Unterschied bei der Steuerbelastung machen.
Kurz-Check für Immobilienkäufer
Bevor Sie eine Immobilie kaufen oder den Kaufvertrag unterschreiben, sollten Sie folgende Punkte prüfen:
Ist die Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag eindeutig geregelt?
Stimmen Bodenrichtwert und Gebäudewert mit der tatsächlichen Situation der Immobilie überein?
Lohnt sich die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens?
Ein unabhängiges Gutachten kann helfen, eine realistische und nachvollziehbare Aufteilung zu dokumentieren. Dadurch lassen sich spätere Diskussionen mit dem Finanzamt häufig vermeiden.
Fazit: Kaufpreisaufteilung frühzeitig prüfen
Die Kaufpreisaufteilung ist ein oft unterschätzter Faktor beim Immobilienkauf. Dabei entscheidet sie maßgeblich darüber, wie hoch Ihre steuerliche Abschreibung ausfällt.
Wer frühzeitig eine plausible und gut dokumentierte Aufteilung festlegt – idealerweise bereits im Notarvertrag – kann seine AfA optimieren und langfristig von höheren steuerlichen Vorteilen profitieren.
Gerade bei Einfamilienhäusern mit Grundstück lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Kaufpreisstruktur.