Für die meisten Paare ist die gemeinsame Immobilie der größte Vermögenswert und gleichzeitig der emotional aufgeladenste Punkt der gesamten Auseinandersetzung. Genau diese Kombination führt zu Entscheidungen, die Jahre später teuer aussehen.
Die Vorteilsmakler begleiten Sie mit Sachverstand, Diskretion und einem Provisionsmodell, das beiden Seiten mehr vom Erlös lässt.
- Beide Partner erhalten dieselben Informationen zur selben Zeit.
- Es gibt kein Informationsgefälle, keine bevorzugte Seite und keine Nebenabsprachen.
- Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, auch wenn die Kommunikation zwischen den Partnern schwierig ist.
Vier Optionen für die gemeinsame Immobilie
Bevor eine Entscheidung fällt, lohnt sich der nüchterne Blick auf alle vier Wege. Drei davon sind gangbar, einer sollte unter allen Umständen vermieden werden.
Verkauf an einen Dritten
Übernahme durch einen Partner
Gemeinsame Vermietung
Teilungsversteigerung vermeiden
Verkaufen im Trennungsjahr oder nach der Scheidung?
Der Zeitpunkt ist bei Trennungsimmobilien selten nur eine Frage der Stimmung, sondern hat konkrete finanzielle Auswirkungen.
Solange die Ehe besteht, ist eine gemeinsame Immobilie nur gemeinsam verkäuflich. Steht nur ein Partner im Grundbuch, ändert das die Rechtslage. Dazu mehr weiter unten.
Grunderwerbsteuer zwischen Ehegatten
Spekulationsfrist und Auszug
Was mit dem gemeinsamen Immobilienkredit passiert
Der Kredit ist in der Praxis häufig das größere Problem als die Immobilie selbst.
Gemeinsame Haftung
Zustimmung der Bank
Vorfälligkeitsentschädigung
Raten laufen weiter
Warum die Teilungsversteigerung fast immer die teuerste Lösung ist
Die Teilungsversteigerung ist das gerichtliche Verfahren, mit dem ein Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft erzwingen kann, wenn keine Einigung zustande kommt. Sie funktioniert, aber sie kostet.
Drei Gründe machen sie zur schlechtesten aller Optionen
- Der erzielte Preis liegt regelmäßig deutlich unter dem Marktwert, weil der Käuferkreis begrenzt ist und Bieter bewusst nach Schnäppchen suchen.
- Gerichts- und Sachverständigenkosten fallen an, die vom Erlös abgehen.
- Das Verfahren dauert, und während dieser Zeit laufen Kredit, Nebenkosten und Instandhaltung weiter.
Wenn nur ein Partner im Grundbuch steht
Nicht jede gemeinsam bewohnte Immobilie gehört auch beiden.
Steht nur ein Partner als Eigentümer im Grundbuch, kann dieser die Immobilie grundsätzlich allein veräußern. Ein Vetorecht des anderen besteht nicht. Praktisch gibt es allerdings zwei erhebliche Einschränkungen: Solange die Immobilie den wesentlichen Teil des Vermögens ausmacht, sind Verfügungen im gesetzlichen Güterstand nicht ohne Weiteres frei möglich, und aus dem Zugewinnausgleich können Ansprüche auf einen Anteil am Erlös entstehen, wenn die Immobilie während der Ehe erworben wurde oder erheblich an Wert gewonnen hat.
Auch das Wohnrecht spielt eine Rolle. Der nicht im Grundbuch stehende Partner kann die Ehewohnung nicht ohne Weiteres verlieren, insbesondere wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben.
Wie Sie die Immobilie in dieser Konstellation korrekt bewerten lassen, lesen Sie auf unserer Seite zur Wertermittlung bei Scheidung.
Besondere Herausforderungen, besondere Begleitung
Emotionale Ausgangslage
Unterschiedliche Interessen
Koordination mit Anwälten und Notar
Diskretion als oberstes Gebot
Diskrete Beratung anfragen
Unser Ablauf mit beiden Partnern
Strukturiert, transparent und für beide Seiten nachvollziehbar, von der ersten Einschätzung bis zum Notartermin.
Kostenlose Werteinschätzung
Abstimmung mit beiden Parteien
Professionelle Vermarktung
Neutrale Verhandlungsführung
Notartermin und Übergabe
Häufige Fragen zur Scheidungsimmobilie
Kann ich die gemeinsame Immobilie im Trennungsjahr allein verkaufen?
Nein. Solange beide Eigentümer sind, ist ein Verkauf nur gemeinsam möglich. Eine frühzeitige Einigung spart Zeit, Kosten und Nerven gegenüber einem gerichtlichen Weg.
Was passiert mit dem gemeinsamen Immobilienkredit?
Haben beide unterschrieben, haften beide weiter, unabhängig davon, wer noch im Haus wohnt. Bei Übernahme durch einen Partner muss die Bank der Haftungsentlassung des anderen zustimmen, was von dessen Bonität abhängt. Bis zur Klärung müssen die Raten weiterlaufen.
Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Möglich, wenn das Darlehen innerhalb der Zinsbindung abgelöst wird. Die Höhe hängt von Restlaufzeit, Zinsniveau und Vertrag ab und kann bei langen Restlaufzeiten erheblich sein. Lassen Sie sich den Betrag von Ihrer Bank beziffern, bevor Sie über den Zeitpunkt entscheiden.
Fällt beim Verkauf Spekulationssteuer an?
Wer die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt hat, ist in der Regel befreit. Ein bereits ausgezogener Partner kann diese Voraussetzung mit der Zeit verlieren. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.
Wie wird der Verkaufserlös aufgeteilt?
Zunächst werden die offenen Verbindlichkeiten abgelöst. Der verbleibende Betrag wird nach der vereinbarten oder gerichtlich festgelegten Quote verteilt, üblicherweise über das Notaranderkonto. Bei je hälftigem Eigentum ohne abweichende Vereinbarung erhält jede Seite die Hälfte.
Was ist eine Teilungsversteigerung und warum sollte man sie vermeiden?
Ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft erzwingen kann. Der erzielte Preis liegt regelmäßig deutlich unter dem Marktwert, zusätzlich fallen Gerichts- und Sachverständigenkosten an. Beide Seiten verlieren dabei gleichzeitig.
Kann ein Makler bei einer Scheidungsimmobilie wirklich neutral sein?
Ja, wenn er von beiden Partnern beauftragt wird und klare Kommunikationsregeln gelten. Beide erhalten dieselben Informationen zur selben Zeit, jedes Angebot wird beiden vorgelegt, und angenommen wird nur, worauf sich beide verständigen.
Was passiert, wenn nur einer im Grundbuch steht?
Dieser kann grundsätzlich allein verkaufen. Es gelten aber Einschränkungen aus dem Güterstand, mögliche Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich und Schutzrechte an der Ehewohnung. Wir vermarkten erst, wenn die Zustimmungslage geklärt ist.
Kann die Immobilie diskret verkauft werden?
Ja. Beim Off-Market-Verkauf gibt es kein öffentliches Inserat, kein Schild und keine Portalschaltung. Wir sprechen ausschließlich vorgemerkte Interessenten aus unserem Netzwerk an.
Müssen wir gemeinsam zu den Terminen kommen?
Nein. Auf Wunsch führen wir sämtliche Gespräche getrennt und übernehmen die vollständige Kommunikation zwischen beiden Seiten. Ein direkter Kontakt zwischen Ihnen ist zu keinem Zeitpunkt erforderlich.