Immobilien-Ratgeber

Vermeiden Sie diese 6 typischen Fehler beim Immobilienkauf

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    Der Erwerb einer Immobilie zählt zu den bedeutendsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Dabei können leicht kostspielige Fehler gemacht werden, die am Ende einen hohen Preis haben. Da viele Menschen nur selten solch große Summen investieren, fehlt es oft an der nötigen Erfahrung. Hier stellen wir die sechs häufigsten Fehler vor und zeigen Ihnen, wie Sie sie vermeiden können, um bares Geld zu sparen.

    1. Fehler: Unpräzise Angaben zur Wohnfläche

    Die angegebene Größe einer Immobilie kann auf den ersten Blick beeindruckend wirken – jedoch ist Vorsicht geboten. Nicht immer entsprechen die Wohnflächenangaben den rechtlichen Vorschriften. In vielen Exposés sind Flächen entweder fehlerhaft oder werden zu hoch angesetzt.

    Häufige Fehlerquellen:

    • Balkone werden oft mit 50 % ihrer Fläche angerechnet, auch wenn dies nicht immer zulässig ist.
    • Flächen unter Dachschrägen werden häufig vollständig als Wohnfläche angegeben, obwohl sie nur dann zählen, wenn die Höhe mindestens einen Meter beträgt und nur anteilig berücksichtigt werden.
    • Terrassen oder Kellerflächen werden manchmal großzügig berechnet, was den Preis unnötig erhöht.

     

    So können Sie diesen Fehler vermeiden:

    Lassen Sie die Wohnfläche von einer unabhängigen Fachperson überprüfen. Eine präzise Berechnung spart Ihnen nicht nur Geld, sondern bildet auch eine solide Basis für Preisverhandlungen. Achten Sie darauf, ob im Exposé zwischen „Wohnfläche“ und „Nutzfläche“ unterschieden wird – hier entstehen oft Missverständnisse. Fordern Sie immer die Baupläne an und stellen Sie sicher, dass die Angaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

    2. Fehler: Energieeffizienz vernachlässigen

    Energieeffizienz ist nicht nur ein Thema für den Umweltschutz, sondern auch ein wichtiger Faktor für Ihre Finanzen. Immobilien mit niedrigen Effizienzklassen (wie F, G oder H) führen zu hohen Heizkosten und lassen sich oft schwerer verkaufen. Ein Blick in den Energieausweis ist daher unerlässlich. Dieser liefert wichtige Informationen über den Energieverbrauch und die Effizienzklasse des Hauses. Ziehen Sie zusätzlich eine:n Energieberater:in hinzu, um Sanierungsempfehlungen zu erhalten, die langfristig die Energiekosten senken und gleichzeitig den Wert der Immobilie erhöhen. Zudem gibt es verschiedene Förderprogramme, die Ihnen finanzielle Unterstützung bieten können.

    3. Fehler: Unberücksichtigte Erschließungskosten

    Bei älteren Immobilien lauern oft unerwartete Kosten in den Unterlagen – insbesondere offene Erschließungskosten. Diese fallen an, wenn die Immobilie an Versorgungsnetze wie Strom, Wasser oder Abwasser angeschlossen wird. Je nach Region können diese zwischen 5.000 und 20.000 Euro betragen. Das Problem: Häufig sind diese Kosten noch nicht vollständig beglichen, und als neue Eigentümer:in sind Sie dafür verantwortlich, sie zu übernehmen.

    4. Fehler: Fehlende Baugenehmigungen

    Ein Wintergarten, ein Anbau oder eine Dachaufstockung können ein Haus erheblich aufwerten – aber nur, wenn sie legal errichtet wurden. Fehlen die erforderlichen Baugenehmigungen, können hohe Kosten für eine nachträgliche Legalisierung oder sogar einen teuren Rückbau anfallen. Je nach Art der Baumaßnahmen und den regionalen Vorschriften können solche Ausgaben schnell zwischen 10.000 und 30.000 Euro betragen.

    So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen:

    Prüfen Sie sorgfältig, ob für alle Umbauten die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. Falls Lücken bei den Baugenehmigungen bestehen, kann das ein Anlass für Preisverhandlungen sein. Ein Abschlag kann helfen, das Risiko zu mindern. Lassen Sie die Unterlagen von einer Fachperson prüfen. Architekt:innen oder Bauingenieur:innen können Sie fachkundig beraten und potenzielle Stolpersteine aufdecken.

    5. Fehler: Fehlende Aufteilung des Kaufpreises

    Wussten Sie, dass eine durchdachte Aufteilung des Kaufpreises Ihnen bares Geld sparen kann – besonders, wenn Sie die Immobilie jetzt oder in der Zukunft vermieten möchten? Verkäufer:innen nennen oft nur einen Gesamtpreis, ohne die einzelnen Bestandteile wie Grundstück, Gebäude oder Einbauten detailliert aufzuführen. Doch genau hier liegt das Sparpotenzial: Der Grundstücksanteil ist steuerlich nicht abschreibbar.

    Der Wert des Gebäudes hingegen kann über Jahre hinweg abgeschrieben werden, was einen erheblichen steuerlichen Vorteil bietet. Unabhängig davon, ob Sie vermieten möchten oder nicht, sollten Sie darauf achten, dass Einbauten wie Küchen oder Möbel separat im Kaufvertrag aufgeführt werden, da auf diese keine Grunderwerbsteuer erhoben wird.

    So gehen Sie vor:
    Bestehen Sie darauf, dass der Kaufpreis im Vertrag klar aufgeschlüsselt wird. Klären Sie zudem im Vorfeld mit Ihrer Bank, ob die Herausrechnung von Inventar den Beleihungswert beeinflusst.

    6. Fehler: Darlehensvertrag vor dem Kaufvertrag unterschreiben

    Ein besonders teurer Fehler: In der Vorfreude auf den Hauskauf schließen viele Käufer:innen den Darlehensvertrag ab, bevor der Kaufvertrag beim Notar oder der Notarin unterzeichnet ist. Das kann ein fataler Fehler sein: Falls der Kauf aus irgendeinem Grund nicht zustande kommt, haben Sie ein Darlehen ohne Immobilie. In diesem Fall müssen oft hohe Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank gezahlt werden, die den entgangenen Zinsertrag ausgleichen. Je nach Restlaufzeit und Zinssatz können diese Kosten schnell mehrere Tausend Euro betragen. Sie zahlen also Zinsen für ein Darlehen, das Sie gar nicht mehr benötigen.

    So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen:

    Anstatt sofort den Darlehensvertrag zu unterschreiben, vereinbaren Sie mit Ihrer Bank eine verbindliche Finanzierungszusage. Diese gibt Ihnen Sicherheit, ohne Sie festzulegen. Lassen Sie sich außerdem nicht unter Druck setzen – ein guter Deal braucht seine Zeit.

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      Über den Autor
      Ronny Buder
      Immobilienmakler & Geschäftsführender Gesellschafter
      Mit langjähriger Erfahrung im Bodensee-Immobilienmarkt hat Ronny Buder das Vorteilsmakler-Modell entwickelt: dieselbe professionelle Begleitung wie ein klassischer Makler — Bewertung, Exposé, Verhandlung, Notar-Koordination — jedoch zu einer Provision, die bis zu 50 % unter dem regionalen Standard liegt.
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