In Bayern und Baden-Württemberg sind 3,57 % Maklerprovision je Seite ortsüblich, zusammen also 7,14 % des Kaufpreises. Wir berechnen 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer. Stellen Sie Ihren Kaufpreis ein und sehen Sie sofort, was das für Sie bedeutet.
Keine Provision ohne Verkauf. Kein Druck, kein Vertrag, kein Risiko. Wir rechnen Ihnen Ihren Fall durch, bevor Sie sich für irgendetwas entscheiden.
Seit der Neuregelung des Maklerrechts teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in der Regel hälftig. Beide Seiten zahlen also denselben Satz. Genau deshalb wirkt sich unser Modell doppelt aus: Der Verkäufer behält mehr vom Erlös, der Käufer braucht weniger Eigenkapital für die Nebenkosten.
Bei 1,785 % statt ortsüblicher 3,57 % halbiert sich der Betrag. Bei einem Kaufpreis von 600.000 Euro sind das 10.710 Euro statt 21.420 Euro je Seite, also 10.710 Euro Unterschied für den Verkäufer und denselben Betrag für den Käufer. Über beide Parteien gerechnet bleiben 21.420 Euro im Geschäft, die sonst an die Vermittlung gehen.
Der Rechner arbeitet mit Bruttobeträgen. Die genannten Sätze verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Sie müssen also nichts hinzurechnen. Eine Nettoangabe von 1,5 % zuzüglich Mehrwertsteuer entspricht denselben 1,785 %. Achten Sie beim Vergleich verschiedener Anbieter genau darauf, ob brutto oder netto angegeben wird. Der Unterschied beträgt fast ein Fünftel.
Gemäß § 656c BGB gilt die halbierte Provision für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Für Mehrfamilienhäuser sprechen Sie uns bitte direkt an.
Zwei Provisionssätze, ein deutlicher Unterschied. Die Tabelle zeigt beide Perspektiven: was der Verkäufer netto behält und was der Käufer insgesamt aufbringen muss. Beide Zeilen basieren auf demselben Kaufpreis.
| Kaufpreis | Provision regional (3,57 %) | Provision Vorteilsmakler (1,785 %) | Ihre Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 400.000 € | 14.280 € | 7.140 € | 7.140 € |
| 600.000 € | 21.420 € | 10.710 € | 10.710 € |
| 800.000 € | 28.560 € | 14.280 € | 14.280 € |
| 1.000.000 € | 35.700 € | 17.850 € | 17.850 € |
| 1.500.000 € | 53.550 € | 26.775 € | 26.775 € |
Die Formel ist einfacher, als viele erwarten. Die Maklerprovision wird immer vom notariell beurkundeten Kaufpreis berechnet, nicht vom Angebotspreis und nicht vom Verkehrswert.
Kaufpreis multipliziert mit Provisionssatz geteilt durch 100 ergibt die Provision.
Ein Beispiel mit dem ortsüblichen Satz: Bei 450.000 Euro Kaufpreis und 3,57 % ergibt die Rechnung 450.000 mal 3,57 geteilt durch 100, also 16.065 Euro. Diesen Betrag zahlt der Verkäufer, denselben Betrag zahlt der Käufer. Insgesamt fließen 32.130 Euro an die Vermittlung, das sind 7,14 % des Kaufpreises.
Dieselbe Rechnung mit 1,785 % ergibt 8.032,50 Euro je Seite und 16.065 Euro insgesamt. Der Unterschied beträgt exakt die Hälfte.
Erstens ist die Mehrwertsteuer in den genannten Sätzen bereits enthalten.
Zweitens zählt der beurkundete Kaufpreis, nicht der ursprüngliche Angebotspreis, was bei erfolgreicher Nachverhandlung zu Ihren Gunsten wirkt.
Drittens ist die Provision keine Nebenkostenposition wie die Grunderwerbsteuer, sondern eine Vergütung, deren Höhe verhandelbar ist und die zwischen Anbietern erheblich schwankt.
Es gibt keine bundesweit einheitliche Maklerprovision. Was üblich ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland erheblich, und in einigen Regionen liegt der Satz deutlich unter dem, was am Bodensee als selbstverständlich gilt.
In Bayern und Baden-Württemberg haben sich 3,57 % je Seite eingespielt, zusammen also 7,14 % des Kaufpreises. Das ist der höchste Bereich im bundesweiten Vergleich. In Hamburg oder Bremen liegt der Satz traditionell niedriger, in Teilen Nordrhein-Westfalens ebenfalls.
Der Punkt, der dabei fast immer untergeht: Diese 3,57 % sind keine gesetzliche Vorgabe und keine Gebührenordnung. Es gibt keine Norm, die diesen Satz festlegt. Er ist schlicht das, was sich eingebürgert hat, weil er selten hinterfragt wird. Verhandelbar ist er immer.
Bei einem Kaufpreis von 850.000 Euro, wie er am Bodensee für ein Einfamilienhaus in guter Lage keineswegs ungewöhnlich ist, bedeutet die Differenz zwischen 3,57 und 1,785 % für den Verkäufer 15.172,50 Euro. Das ist kein Rundungsfehler, sondern ein neues Bad, eine Photovoltaikanlage oder ein erheblicher Teil der Umzugs- und Renovierungskosten für die nächste Immobilie.
Seit der gesetzlichen Neuregelung lautet die Antwort für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen: in der Regel beide, zu gleichen Teilen.
Für den Verkäufer ist die Provision eine Position, die vom Erlös abgeht. Der Nettoerlös ist der Kaufpreis abzüglich der eigenen Provisionshälfte und abzüglich noch offener Grundschulden. Wer den Angebotspreis kalkuliert, sollte diese Position von Anfang an mitrechnen.
Für den Käufer ist die Provision Teil der Kaufnebenkosten und damit besonders schmerzhaft, weil Banken diese Kosten üblicherweise nicht mitfinanzieren. Sie müssen aus Eigenkapital gestellt werden, zusammen mit Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten. Eine halbierte Provision senkt also genau den Betrag, der bar auf dem Tisch liegen muss, und verbessert damit die Finanzierbarkeit spürbar.
Anders liegt der Fall bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und unbebauten Grundstücken. Dort greift die gesetzliche Teilung nicht, und die Verteilung wird zwischen den Parteien frei vereinbart.
Ein Punkt, der für Verkäufer wirtschaftlich wichtiger ist als der Prozentsatz: Die Provision entsteht erst mit dem Erfolg.
Ein Provisionsanspruch setzt voraus, dass ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt und dass die Tätigkeit des Maklers dafür ursächlich war. Kommt kein Vertrag zustande, entsteht auch kein Anspruch.
Fällig wird die Provision üblicherweise mit der notariellen Beurkundung, nicht bereits bei der Beauftragung und nicht bei der Besichtigung.
Der Maklervertrag über eine Wohnimmobilie bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. Eine mündliche Zusage am Küchentisch begründet keinen wirksamen Vertrag. Was wir zusagen, steht deshalb ohnehin schriftlich.
Daraus folgt für Sie: Bewertung, Exposé, Fotos, Portalschaltung, Besichtigungen und Verhandlungen kosten Sie nichts, solange nicht verkauft wird. Wer Ihnen eine Vorabpauschale, eine Aufwandsentschädigung oder ein Marketingbudget in Rechnung stellt, arbeitet nach einem anderen Modell. Wir tun das nicht.
Ein niedriger Satz ist nur dann ein Vorteil, wenn die Leistung nicht mitschrumpft. Genau das ist die Frage, die Eigentümer zu Recht stellen.
Unser Modell funktioniert nicht über weniger Leistung, sondern über eine schlanke Struktur: keine Filialen, kein Außendienstapparat. Stattdessen ein fester Ansprechpartner, ein regionales Netzwerk und Vermarktung über die Kanäle, die tatsächlich Käufer bringen.
Den vollständigen Ablauf finden Sie unter Ihre Vorteile im Verkaufsprozess, die einzelnen Zusagen in unserem Leistungsversprechen.
Wie viele dieser Aufgaben bei uns in einer Hand bleiben, zeigt Dienstleistungen aus einer Hand. Verkaufte und vermietete Objekte aus der Region finden Sie unter Referenzen.
Bis Ende 2020 war es in weiten Teilen Süddeutschlands üblich, dass der Käufer die gesamte Provision trug. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher eine neue Regel: Beauftragt eine Seite den Makler, darf die andere Seite höchstens denselben Betrag zahlen. In der Praxis führt das zur hälftigen Teilung.
Die Regelung betrifft ausdrücklich nur Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, und nur dann, wenn der Käufer Verbraucher ist. Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten oder unbebauten Grundstücken bleibt die Provisionsverteilung frei verhandelbar. Auch die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht gedeckelt: Was ortsüblich ist, ist keine Obergrenze, sondern nur eine Gewohnheit.
Genau an diesem Punkt setzt unser Modell an. Wir halten die gesetzliche Teilung ein und setzen den Satz selbst auf die Hälfte des regional Üblichen. Was wir dafür an Leistung erbringen, steht in unserem Leistungsversprechen.
Kaufpreis multipliziert mit dem Provisionssatz, geteilt durch 100. Bei 450.000 Euro und 3,57 % ergibt das 16.065 Euro je Seite. Bei 1,785 % sind es 8.032,50 Euro. Maßgeblich ist immer der beurkundete Kaufpreis.
Ortsüblich sind 3,57 % je Seite, zusammen 7,14 % des Kaufpreises. Das ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine regionale Gewohnheit und damit verhandelbar. Wir berechnen 1,785 % je Seite.
Ja. 1,785 % und 3,57 % sind Bruttosätze einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beim Anbietervergleich lohnt der genaue Blick, ob brutto oder netto angegeben wird. Der Unterschied beträgt fast ein Fünftel.
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in der Regel beide zu gleichen Teilen. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und unbebauten Grundstücken ist die Verteilung frei verhandelbar.
Erst mit dem Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrags, üblicherweise mit der notariellen Beurkundung. Kommt kein Vertrag zustande, entsteht kein Anspruch.
Bei uns nicht. Bewertung, Exposé, Fotos, Vermarktung und Besichtigungen sind im Erfolgsfall abgegolten. Es gibt keine Vorabpauschale und kein Marketingbudget.
Ja, die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt. Was ortsüblich ist, ist keine Obergrenze. Wir setzen den Satz von vornherein auf die Hälfte, damit darüber nicht verhandelt werden muss.
Die gesetzliche Teilungsregel gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Für Mehrfamilienhäuser und andere Objektarten sprechen Sie uns bitte direkt an, wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.
Bei unbebauten Grundstücken greift die gesetzliche Teilungsregel nicht. Verteilung und Höhe werden individuell vereinbart. Sprechen Sie uns an, wir rechnen Ihnen den konkreten Fall durch.
Banken finanzieren Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit. Provision, Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten müssen aus Eigenkapital gestellt werden. Eine halbierte Provision senkt genau diesen Eigenkapitalbedarf.