Erbimmobilie am Bodensee

Geerbtes Haus verkaufen: was Erben und Erbengemeinschaften wissen sollten

Sie haben eine Immobilie am Bodensee oder im Allgäu geerbt und wissen noch nicht, was damit geschehen soll. Wir begleiten Alleinerben und Erbengemeinschaften neutral, professionell und diskret, von der Bewertung bis zum Notartermin.
Neutral

gegenüber allen Erben, ohne Parteinahme

Diskret

auf Wunsch ohne öffentliches Inserat

Kostenlos und unverbindlich

Bewertung und Ersteinschätzung ohne Verpflichtung

Von der Bewertung bis zum Notar

Unterlagen, Vermarktung und Erlösaufteilung aus einer Hand

Nach dem Erbfall

Die ersten Schritte nach dem Erbfall

Bevor über einen Verkauf überhaupt nachgedacht wird, stehen einige Entscheidungen an, die zeitkritisch sind.

Annahme oder Ausschlagung

Wer erbt, erbt auch die Schulden. Eine Ausschlagung ist nur innerhalb einer kurzen gesetzlichen Frist möglich, die mit der Kenntnis vom Erbfall zu laufen beginnt. Wer die Frist verstreichen lässt, hat das Erbe angenommen. Bei einer Immobilie mit hoher Restschuld oder erheblichem Sanierungsstau lohnt deshalb der frühe nüchterne Blick auf die Zahlen.

Erbnachweis besorgen

Für die Grundbuchberichtigung und für den Verkauf müssen Sie Ihr Erbrecht nachweisen, in der Regel durch einen Erbschein oder durch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt und braucht Zeit, oft mehrere Wochen bis Monate. Wer den Verkauf plant, sollte diesen Antrag früh stellen, nicht erst wenn ein Käufer gefunden ist.

Grundbuch berichtigen

Die Umschreibung auf die Erben ist innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Erbfall gebührenfrei möglich. Danach fallen Kosten an.

Laufende Kosten sichern

Grundsteuer, Versicherungen, Heizung und gegebenenfalls Kreditraten laufen weiter, unabhängig davon, ob jemand im Haus wohnt. Prüfen Sie außerdem, ob die Gebäudeversicherung bei Leerstand überhaupt noch vollen Schutz bietet, denn viele Verträge schränken die Leistung bei unbewohnten Objekten ein.

Ausgangslage

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft: was sich unterscheidet

Die Ausgangslage entscheidet über fast alles Weitere.

Alleinerbe

Als Alleinerbe treten Sie vollständig in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Sobald das Grundbuch berichtigt ist, können Sie allein über die Immobilie verfügen, ohne Abstimmung, ohne Zustimmung Dritter. Ihre Fragen sind vor allem praktischer Natur: Was ist die Immobilie wert, welche Unterlagen fehlen, lohnt sich eine Modernisierung vor dem Verkauf, und wie gehen Sie mit einem Objekt um, das mehrere Stunden entfernt liegt.

Erbengemeinschaft

In einer Erbengemeinschaft gehört die Immobilie allen gemeinsam. Niemand besitzt einen bestimmten Raum oder eine bestimmte Quadratmeterzahl, sondern jeder hält eine Quote am gesamten Nachlass. Verfügungen über die Immobilie erfordern Einstimmigkeit. Das gilt für den Verkauf ebenso wie für eine Vermietung oder eine größere Sanierung. Für laufende Verwaltungsmaßnahmen genügt in der Regel die Mehrheit nach Anteilen.

Für unsere Arbeit heißt das: Beim Alleinerben führen wir ein Gespräch, bei einer Erbengemeinschaft moderieren wir einen Abstimmungsprozess. Beides bieten wir an.

Ihre Optionen

Verkauf, Eigennutzung oder Vermietung: die drei Wege im Vergleich

Bevor eine geerbte Immobilie verkauft wird, lohnt sich ein ehrlicher Blick auf die realistischen Optionen. Grundsätzlich stehen Erben drei Wege offen, und welcher der richtige ist, hängt weniger vom Objekt ab als von der familiaeren Konstellation und der Entfernung zum Standort.

Verkauf

Sinnvoll, wenn niemand die Immobilie selbst nutzen möchte, wenn mehrere Erben ausgezahlt werden sollen oder wenn zwischen Wohnort und Objekt eine größere Entfernung liegt. Der Verkauf schafft klare Verhältnisse und verteilt den Wert nachvollziehbar.

Eigennutzung

Attraktiv, wenn ein Erbe die Immobilie selbst bewohnen möchte. In diesem Fall müssen die übrigen Miterben in der Regel ausbezahlt werden, was eine belastbare Bewertung und häufig eine Finanzierung voraussetzt.

Vermietung

Möglich, wenn die Immobilie als langfristige Kapitalanlage gehalten werden soll. Sie bindet allerdings alle Erben dauerhaft aneinander und erfordert laufende Verwaltung, Instandhaltung und gemeinsame Entscheidungen über Jahre hinweg. Was dabei rechtlich gilt, steht unter vermietetes Haus verkaufen.

Zeitpunkt und Steuern

Spekulationssteuer, Erbschaftsteuer und Bewertungsstichtag

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie kommen zwei völlig unterschiedliche Steuern ins Spiel, die regelmäßig verwechselt werden. Die Erbschaftsteuer betrifft den Erwerb, also das Erbe selbst. Die Spekulationssteuer betrifft den späteren Verkauf. Beide haben unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und unterschiedliche Fristen.

Spekulationssteuer: die Haltefrist des Erblassers zählt

Eine Spekulationssteuer kann anfallen, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Für Erben gilt dabei eine gute Nachricht: Die Haltefrist des Erblassers wird angerechnet. Hat der Verstorbene die Immobilie also vor mehr als zehn Jahren erworben, ist die Frist längst abgelaufen und der Verkauf in der Regel steuerfrei. Auch bei durchgehender Selbstnutzung entfällt die Steuer häufig. Nur wenn der Erblasser erst kurz vor seinem Tod gekauft hat, wird die Frist relevant.

Erbschaftsteuer: der Wert am Stichtag

Unabhängig davon kann auf das Erbe Erbschaftsteuer anfallen. Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Bewertungsstichtag, also zum Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der Freibeträge, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen. Für Ehepartner und Kinder sind diese Freibeträge so bemessen, dass bei einer durchschnittlichen Immobilie in der Region häufig keine oder nur eine geringe Steuer anfällt. Bei entfernteren Verwandten und bei Erben ohne Verwandtschaftsverhältnis sieht das anders aus.

Ein praktischer Punkt: Setzt das Finanzamt den Wert höher an, als die Immobilie tatsächlich erzielt, kann ein zeitnah erzielter Verkaufspreis als Nachweis dienen. Deshalb lohnt es sich, den Erbfall und einen geplanten Verkauf zeitlich zusammen zu denken statt getrennt.

Dies ist keine Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall ziehen Sie bitte einen Steuerberater hinzu. Wir liefern die belastbare Marktbewertung als Grundlage und weisen Sie rechtzeitig auf die relevanten Fristen hin.

Erbengemeinschaft

Wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist: Wege aus der Blockade

In einer Erbengemeinschaft gehört die Immobilie allen Erben gemeinsam. Ein Verkauf ist daher nur einstimmig möglich. Sobald ein Miterbe nicht mitzieht, entsteht eine Blockade, und mit ihr Konflikte, die eine ohnehin belastende Situation zusätzlich erschweren. In der Praxis liegt die Ursache selten in unvereinbaren Interessen, sondern fast immer in unterschiedlichen Vorstellungen davon, was die Immobilie wert ist. Drei Wege führen aus der Blockade:

Als neutraler Makler bilden wir die Brücke zwischen den Parteien: mit einer objektiven, belegbaren Bewertung, mit klarer Kommunikation an alle Erben gleichzeitig und mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung ohne Gericht zu erreichen. Bei mehreren Beteiligten übernehmen wir auch die Organisation der Abstimmung, damit niemand das Gefühl hat, übergangen zu werden.

Unterlagen

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Verkauf

Bei geerbten Immobilien fehlen Unterlagen häufiger als bei anderen Verkäufen, weil der Erblasser sie nicht mehr erklären kann und die Erben nicht wissen, wo sie liegen.

Erbnachweis

Dazu gehören Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll sowie die Sterbeurkunde. Ohne diesen Nachweis kann das Grundbuch nicht berichtigt und die Immobilie nicht wirksam verkauft werden.

Zur Immobilie

Aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse aller Geschosse, Wohnflächenberechnung, Baugenehmigung mit Bauzeichnungen, Energieausweis und Nachweise über durchgeführte Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und der Stand der Instandhaltungsrücklage hinzu.

Zu den Belastungen

Auskünfte über Grundschulden, eingetragene Wohn- und Nießbrauchrechte sowie Baulasten. Gerade Wohn- und Nießbrauchrechte zugunsten eines überlebenden Ehepartners sind bei Erbimmobilien häufig und beeinflussen den erzielbaren Preis erheblich.

Leerstand

Was eine leerstehende Erbimmobilie kostet

Zwischen Erbfall und Verkauf vergehen erfahrungsgemäß viele Monate. In dieser Zeit läuft das Haus weiter, auch wenn niemand darin wohnt.

Weiter zu zahlen sind Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Abwasser sowie eine Grundversorgung mit Strom und Heizung, denn ein ungeheiztes Haus nimmt im Winter Schaden. Bei Eigentumswohnungen läuft zusätzlich das Hausgeld weiter, unabhängig von der Nutzung.

Hinzu kommt ein Punkt, der oft übersehen wird: Ein leerstehendes Haus altert schneller als ein bewohntes. Feuchtigkeit wird nicht bemerkt, kleine Schäden bleiben unentdeckt, der Garten verwildert, und ein sichtbar ungepflegtes Objekt erzielt schlechtere Preise. Der Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Besichtigung wirkt sich unmittelbar auf das Angebot aus.

Fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an

Wir begleiten Alleinerben und Erbengemeinschaften neutral, professionell und diskret, von der Bewertung bis zum Notar. Das Erstgespräch ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
Ablauf

Der Ablauf beim Verkauf der geerbten Immobilie

Damit der Verkauf für alle Beteiligten klar und nachvollziehbar abläuft, führen wir Sie durch fünf strukturierte Schritte.

01

Erstgespräch

Wir klären Ihre Situation, die Konstellation der Erben und Ihre Ziele. Auf Wunsch auch per Video, wenn die Beteiligten weit auseinander wohnen.

02

Bewertung und Unterlagen

Wir ermitteln den marktgerechten Wert und sichten die notwendigen Dokumente wie Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll, Grundbuchauszug und Energieausweis. Fehlende Unterlagen beschaffen wir.

03

Vermarktung

Wir bereiten die Immobilie professionell auf und sprechen gezielt passende Käufer am Bodensee und im Allgäu an, auf Wunsch ohne öffentliches Inserat.

04

Besichtigungen und Verhandlung

Wir organisieren die Besichtigungen und führen die Verhandlung. Jedes Angebot legen wir allen Erben vor, angenommen wird nur, worauf sich alle verständigen.

05

Notar und Auszahlung

Wir begleiten den Notartermin und sorgen für eine saubere Aufteilung des Erlöses, üblicherweise über das Notaranderkonto direkt an die einzelnen Erben.

Ihr Vorteil

Warum ein Makler im Erbfall den Unterschied macht

Ein Erbfall ist selten einfach. Mehrere Beteiligte, oft räumliche Distanz zum Bodensee, emotionale Belastung sowie rechtliche und steuerliche Fragen treffen gleichzeitig aufeinander. Genau in dieser Gemengelage entfaltet ein erfahrener Makler seinen größten Wert.

Wir nehmen Ihnen die Organisation ab, von der Beschaffung der Unterlagen über die marktgerechte Bewertung bis zur professionellen Vermarktung. Als neutrale Instanz kommunizieren wir mit allen Erben gleichzeitig, sodass sich niemand übervorteilt fühlt.

Häufige Fragen

FAQs zur geerbten Immobilie

Nein, es besteht keine Pflicht. Sie können die Immobilie auch selbst nutzen oder vermieten. In einer Erbengemeinschaft muss die Entscheidung allerdings einstimmig fallen. Behalten Sie dabei die laufenden Kosten im Blick, die auch bei Leerstand weiterlaufen.

In der Regel ja. Für die Grundbuchberichtigung und den Verkauf müssen Sie Ihr Erbrecht nachweisen, meist über einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt und braucht Zeit, stellen Sie den Antrag deshalb früh.

Meist nicht. Die Haltefrist des Erblassers wird Ihnen angerechnet. Lag dessen Kauf mehr als zehn Jahre zurück oder wurde die Immobilie selbst genutzt, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Für den Einzelfall ziehen Sie einen Steuerberater hinzu.

Gar nicht direkt. Die Erbschaftsteuer bezieht sich auf den Erwerb, maßgeblich ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls abzüglich der Freibeträge. Ein späterer Verkauf löst keine zusätzliche Erbschaftsteuer aus. Setzt das Finanzamt den Wert zu hoch an, kann ein zeitnah erzielter Verkaufspreis als Nachweis dienen.

Ein Verkauf erfordert die Zustimmung aller Erben. Bei Uneinigkeit hilft meist eine neutrale Wertermittlung als gemeinsame Grundlage, denn die Ursache liegt fast immer in unterschiedlichen Wertvorstellungen. Möglich ist auch, dass ein Erbe die anderen auszahlt.

Die gerichtlich angeordnete Versteigerung, wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt. Sie führt fast immer zu einem deutlichen Wertverlust und sollte das letzte Mittel bleiben. Meist lässt sie sich durch eine moderierte Einigung oder die Auszahlung einzelner Erben abwenden.

Nach Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und aktueller Marktsituation, auf Basis realer Vergleichsdaten aus der Region Bodensee und Allgäu. Die Bewertung dient als Verkaufsgrundlage und zugleich als Orientierung für alle Erben.

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht bleibt beim Verkauf bestehen und geht auf den Käufer über. Das schränkt den Käuferkreis ein und wirkt sich auf den erzielbaren Preis aus. Eine Löschung ist nur mit Zustimmung des Berechtigten möglich.

Ja. Auf Wunsch vermarkten wir ohne öffentliches Inserat und sprechen gezielt vorgemerkte Interessenten aus unserem Netzwerk an. Sinnvoll, wenn der Verkauf im familiären oder nachbarschaftlichen Umfeld nicht bekannt werden soll.

1,785 % Provision inklusive Mehrwertsteuer statt der ortsüblichen 3,57 %, für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Fällig wird sie erst mit dem Notartermin. Bewertung, Unterlagenbeschaffung und Vermarktung kosten Sie vorher nichts.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für die Beurteilung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Gern vermitteln wir Ihnen einen Ansprechpartner aus unserem regionalen Netzwerk.

Ronny Buder — Ihr Immobilienmakler in Lindau
Ronny Buder
Immobilienmakler & Geschäftsführender Gesellschafter
Mit langjähriger Erfahrung im Bodensee-Immobilienmarkt hat Ronny Buder das Vorteilsmakler-Modell entwickelt: dieselbe professionelle Begleitung wie ein klassischer Makler — Bewertung, Exposé, Verhandlung, Notar-Koordination — jedoch zu einer Provision, die bis zu 50 % unter dem regionalen Standard liegt. Er ist Ansprechpartner für Eigentümer in Lindau, Friedrichshafen, Ravensburg und der gesamten Region.
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