Unser Versprechen

Woran Sie einen guten Makler erkennen: unser Leistungsversprechen

Zehn konkrete Zusagen, schriftlich fixiert und jederzeit prüfbar. Kein Marketingsprech, sondern Verbindlichkeiten, an denen Sie uns messen können

Fast jeder Makler verspricht dasselbe: Marktkenntnis, Engagement, einen guten Verkaufspreis. Das Problem daran ist nicht, dass es unwahr wäre. Das Problem ist, dass Sie es vorher nicht überprüfen können und hinterher nicht mehr belegen.

Deshalb haben wir unsere Zusagen in zehn Punkte gefasst, die konkret genug sind, um daran zu scheitern. Sie sind Bestandteil unserer Vereinbarung, nicht Bestandteil eines Werbetextes. Auf dieser Seite finden Sie alle zehn im Wortlaut, dazu eine Orientierung zum Maklervertrag und eine offene Abgrenzung dessen, was wir nicht leisten.

Die vier Kernversprechen

Was wir Ihnen schriftlich zusagen

Persönliche Begleitung

Ein fester Ansprechpartner von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin. Kein Weiterreichen an Kollegen, kein Abtauchen nach Vertragsunterzeichnung. Sie wissen jederzeit, wer für Ihr Objekt verantwortlich ist.

Schriftlich verbindlich

Alle zehn Versprechen sind Bestandteil unserer Vereinbarung, nicht nur mündliche Zusagen im Erstgespräch. Sie können jederzeit nachlesen und nachhalten, was zugesagt wurde.

Individuelle Strategie

Öffentlich oder diskret, schnell oder mit Zeit, breite Streuung oder gezielte Ansprache. Die Strategie wird gemeinsam abgestimmt und schriftlich fixiert, statt aus einer Standardvorlage übernommen.

1,785 % Provision

Weniger als die Hälfte des regional Üblichen von 3,57 %, jeweils inklusive Mehrwertsteuer, für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Vertraglich festgelegt, nicht verhandlungsabhängig. Was das für Ihre Immobilie bedeutet, zeigt der Vorteilsrechner.
Maklerauswahl

Woran Sie einen guten Immobilienmakler erkennen

Ein guter Makler ist nicht der, der Ihnen den höchsten Preis nennt. Sondern der, dessen Aussagen Sie überprüfen können. Sechs Punkte, an denen sich das im Erstgespräch zeigt. Welche Fehler dabei am teuersten werden, lesen Sie unter Die größten Fehler beim Immobilienverkauf.

Wertermittlung Immobilie
01

Er begründet den Preis mit Daten

Fragen Sie nach den Vergleichsobjekten, auf denen die Einschätzung beruht. Wer keine nennen kann oder ausweicht, hat geschätzt statt gerechnet. Ein überhöhter Startpreis, der Ihnen im Erstgespräch schmeichelt, kostet Sie später Monate.
02

Er sagt Ihnen auch, was nicht geht

Ein Makler, der jede Ihrer Vorstellungen bestätigt, verkauft Ihnen den Auftrag, nicht die Immobilie. Widerspruch im Erstgespräch ist ein gutes Zeichen.
03

Er legt die Provision unmissverständlich offen

Prozentsatz, brutto oder netto, Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer, Fälligkeit. Alles vor der Unterschrift, nicht danach.
04

Er verlangt kein Geld im Voraus

Vorabpauschalen, Aufwandsentschädigungen oder Marketingbudgets kehren das Risiko um: Sie zahlen, unabhängig vom Erfolg.
05

Er kennt die Lage, nicht nur die Stadt

Fragen Sie nach der Straße, nicht nach dem Ort. Zwischen der Lindauer Insel, Reutin und den Umlandgemeinden liegen erhebliche Preisunterschiede, die sich aus keiner Statistik ableiten lassen.
06

Er ist erreichbar und bleibt derselbe

Wer Ihnen im Erstgespräch gegenübersitzt, sollte auch derjenige sein, der die Besichtigungen führt und im Notartermin dabei ist.
Maklervertrag

Der Maklervertrag: welche Auftragsarten es gibt

Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie wissen, was Sie unterschreiben. Es gibt im Wesentlichen drei Formen, und sie unterscheiden sich erheblich.

Qualifizierter Alleinauftrag

Sie verpflichten sich, auch selbst gefundene Interessenten an den Makler zu verweisen. Im Gegenzug ist der Makler zum aktiven Tätigwerden verpflichtet. Diese Form gibt beiden Seiten die größte Planungssicherheit.

Alleinauftrag

Ein Makler ist exklusiv beauftragt, Sie selbst dürfen aber weiterhin einen Käufer finden. Diese Form ist der übliche Mittelweg.

Einfacher Maklerauftrag

Sie dürfen parallel weitere Makler beauftragen und auch selbst verkaufen. Das klingt nach Freiheit, führt in der Praxis aber häufig dazu, dass dasselbe Objekt mehrfach und zu unterschiedlichen Preisen inseriert wird. Käufer werten das als Zeichen von Unsicherheit, und der Preisdruck steigt.

Auf zwei Punkte lohnt der Blick unabhängig von der Form: die Laufzeit, die üblicherweise sechs Monate mit stillschweigender Verlängerung beträgt, und die Frage, ob eine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen ist. Ein Vertrag über eine Wohnimmobilie bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform, eine mündliche Zusage genügt nicht.

Wir arbeiten mit qualifizierten Alleinaufträgen, weil sich unsere Strategie und unser Modell anders nicht umsetzen lassen. Laufzeit und Kündigungsmodalitäten legen wir dafür von vornherein offen.

Alle zehn Versprechen im Detail

Diese Punkte sind konkret formuliert, überprüfbar und schriftlich Bestandteil unserer Zusammenarbeit.

01

Persönliche Begleitung

Ein fester Ansprechpartner von der ersten Besichtigung über die Verhandlung bis zum Notartermin und zur Schlüsselübergabe. Kein Weiterreichen an Kollegen, kein Abtauchen nach Vertragsunterzeichnung. Sie wissen jederzeit, wer für Ihr Objekt verantwortlich ist und wen Sie erreichen.
02

Schriftlich verbindlich

Alle zehn Punkte sind Bestandteil unserer Vereinbarung und nicht einer Broschüre. Sie können jederzeit nachlesen, was zugesagt wurde, und sich im Zweifel konkret darauf berufen. Genau das unterscheidet ein Versprechen von einem Werbetext.
03

Individuelle Strategie

Öffentlich oder diskret, schnell oder mit Zeit, breite Streuung oder gezielte Ansprache aus der Kartei. Wir stimmen die Strategie vor Vermarktungsbeginn mit Ihnen ab und halten sie schriftlich fest, statt eine Standardvorlage zu übernehmen.
04

Professionelle Objektdarstellung

Hochwertiges Bildmaterial, maßstabsgetreue Grundrisse und ein Exposé, das die Stärken Ihrer Immobilie belegt statt sie zu behaupten. Die Kosten dafür tragen wir.
05

Gezielte Käuferansprache

Wir aktivieren unser Netzwerk und selektieren Interessenten vorab. Keine Sammelbesichtigungen, sondern qualifizierte Einzeltermine mit Menschen, die tatsächlich kaufen können.
06

Bonitätsprüfung vor der Verhandlung

Wir prüfen die finanzielle Eignung von Interessenten, bevor Preisverhandlungen beginnen. Das schützt Ihre Zeit und verhindert, dass ein Verkauf nach Wochen an der Finanzierung scheitert.
07

Aktive Verhandlungsführung

Wir führen die Kaufpreisverhandlung mit Marktkenntnis und belegen den Preis mit Vergleichsdaten. Nicht mit Kompromissbereitschaft auf Ihre Kosten, nur damit der Abschluss schneller zustande kommt.
08

Begleitung zum Notartermin

Wir bereiten die Unterlagen vor, koordinieren den Termin und sind vor Ort dabei. Die Übergabe protokollieren wir, damit später nichts strittig wird.
09

Diskretion und Datenschutz

Ihre Daten und die Ihrer Immobilie werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auf Wunsch vermarkten wir still, ohne Inserat, ohne Schild, ohne Portal.
10

Faire Provision ohne Vorkosten

1,785 statt ortsüblicher 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer, vertraglich festgelegt und nicht verhandlungsabhängig. Fällig wird die Provision erst mit der notariellen Beurkundung. Bewertung, Fotos, Exposé, Portalschaltung und Besichtigungen kosten Sie vorher nichts, es gibt keine Vorabpauschale und kein Marketingbudget.

Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren

Überzeugen Sie sich persönlich. Wir erklären Ihnen, wie das Leistungsversprechen in der Praxis funktioniert, konkret bezogen auf Ihre Immobilie und ohne Verkaufsdruck. Wenn Sie zuerst wissen möchten, was Ihre Immobilie wert ist, starten Sie mit der kostenlosen Immobilienbewertung.
Abgrenzung

Was im Leistungsversprechen bewusst nicht steht

Ein Versprechen ist nur belastbar, wenn es auch benennt, was es nicht abdeckt. Was wir stattdessen abdecken, zeigt Dienstleistungen aus einer Hand.

Keinen bestimmten Verkaufspreis

Wer das tut, verspricht etwas, das nicht in seiner Macht steht. Wir sagen Ihnen zu, den Preis mit Vergleichsdaten zu belegen und ihn zu verhandeln. Was der Markt am Ende trägt, entscheidet der Markt.

Keine bestimmte Verkaufsdauer

Wir sagen Ihnen zu, den Prozess ohne Verzögerungen auf unserer Seite zu führen. Wie schnell ein Käufer seine Finanzierung darstellen kann, liegt außerhalb unseres Einflusses.

Keine Rechts- und Steuerberatung

Bei Fragen zur Spekulationsfrist, zur Erbschaftsteuer, zum Zugewinnausgleich oder zur Vertragsgestaltung verweisen wir an Rechtsanwälte und Steuerberater aus unserem regionalen Netzwerk. Was wir tun: Wir weisen Sie rechtzeitig auf die relevanten Fristen hin, damit Sie sie klären können, bevor Termine feststehen.

Keine Verkehrswertgutachten

Unsere Marktwerteinschätzung ist fundiert, aber nicht für Gerichte oder Behörden bestimmt. Wo ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erforderlich ist, sagen wir das und vermitteln den Kontakt.
Unsere Haltung

Warum wir das überhaupt aufschreiben

Der Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte finanzielle Transaktion ihres Lebens, und sie führen sie genau einmal durch. Viele Eigentümer erleben dabei, dass Zusagen im Erstgespräch großzügig gegeben und im Verlauf still kassiert werden. Das schriftliche Leistungsversprechen dreht dieses Verhältnis um: Sie wissen vorab genau, was wir tun, und können es einfordern.

Unsere Werte beruhen auf Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Transparenz. Ehrlichkeit heißt bei uns auch, den Wert zu nennen, den der Markt trägt, selbst wenn er unter Ihrer Erwartung liegt. Eine harte Wahrheit im Erstgespräch ist billiger als eine teure Illusion über sechs Monate Vermarktungszeit.

Wir behaupten damit nicht, fehlerfrei zu arbeiten. Wir behaupten, dass Fehler benennbar sein sollten. Wenn eine Zusage nicht eingehalten wird, sprechen Sie uns darauf an, und wir sagen Ihnen, woran es lag und wie wir es korrigieren. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen einem Versprechen und einem Werbetext.

Im Konfliktfall

Was Sie tun können, wenn eine Zusage nicht eingehalten wird

Der praktische Wert eines schriftlichen Versprechens zeigt sich erst im Konfliktfall.

Weil alle zehn Punkte Bestandteil der Vereinbarung sind und nicht einer Broschüre, können Sie sich konkret darauf berufen. Sprechen Sie uns direkt an, telefonisch oder schriftlich. Wir melden uns innerhalb eines Werktages, benennen die Ursache und sagen Ihnen, wie wir korrigieren.

Wir dokumentieren die wesentlichen Schritte, damit im Zweifel nachvollziehbar ist, was wann geschehen ist: die Bewertung mit ihren Vergleichsobjekten, die abgestimmte Strategie, die Besichtigungstermine und die Verhandlungsstände. Diese Dokumentation steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wie das in der Praxis ausgeht, zeigen unsere Referenzen.

Und der einfachste Schutz bleibt der wirksamste: Es entstehen keine Kosten ohne Verkauf. Sie tragen kein finanzielles Risiko, wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert.

Häufig gefragt

Häufige Fragen zu Maklerauswahl und Leistungsversprechen

Daran, dass er den Preis mit konkreten Vergleichsobjekten begründet, Ihnen auch widerspricht, die Provision vollständig offenlegt, kein Geld im Voraus verlangt und die Lage kennt, nicht nur den Ort.

Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Fotos und Exposé, Vermarktung, Vorauswahl und Bonitätsprüfung der Interessenten, Besichtigungen, Kaufpreisverhandlung sowie Vorbereitung und Begleitung des Notartermins. Den vollständigen Ablauf finden Sie unter Ihre Vorteile im Verkaufsprozess.

Den einfachen Auftrag, den Alleinauftrag und den qualifizierten Alleinauftrag. Sie unterscheiden sich darin, ob weitere Makler beauftragt werden dürfen und ob Sie selbst gefundene Interessenten weiterleiten müssen.

Üblich sind sechs Monate, häufig mit stillschweigender Verlängerung. Prüfen Sie vor der Unterschrift Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit. Wir legen beides von vornherein offen.

Ein Maklervertrag über eine Wohnimmobilie bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. Eine rein mündliche Absprache begründet keinen wirksamen Vertrag.

Bei uns nicht. Bewertung, Fotos, Exposé, Portalschaltung und Besichtigungen sind erst im Erfolgsfall abgegolten. Die Provision wird mit der notariellen Beurkundung fällig.

Nein, und niemand sollte das tun. Wir sagen zu, den Preis mit Vergleichsdaten zu belegen und ihn aktiv zu verhandeln. Was der Markt trägt, entscheidet der Markt.

Nein. Für Fragen zu Fristen, Steuern oder Vertragsgestaltung vermitteln wir Ihnen Rechtsanwälte und Steuerberater aus unserem regionalen Netzwerk. Wir weisen Sie aber rechtzeitig darauf hin, wann eine solche Klärung nötig wird.

Wegen einer schlanken Struktur ohne Filialen und Außendienstapparat, nicht wegen reduzierter Leistung. Der Rechenweg steht im Vorteilsrechner.

Sprechen Sie uns an. Weil alle zehn Punkte Vertragsbestandteil sind, können Sie sich konkret darauf berufen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages, benennen die Ursache und sagen Ihnen, wie wir korrigieren.

Ronny Buder — Ihr Immobilienmakler in Lindau
Ronny Buder
Immobilienmakler & Geschäftsführender Gesellschafter
Mit langjähriger Erfahrung im Bodensee-Immobilienmarkt hat Ronny Buder das Vorteilsmakler-Modell entwickelt: dieselbe professionelle Begleitung wie ein klassischer Makler — Bewertung, Exposé, Verhandlung, Notar-Koordination — jedoch zu einer Provision, die bis zu 50 % unter dem regionalen Standard liegt. Er ist Ansprechpartner für Eigentümer in Lindau, Friedrichshafen, Ravensburg und der gesamten Region.
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