Sie haben eine Immobilie am Bodensee oder im Allgäu geerbt? Wir begleiten Erben und Erbengemeinschaften neutral, professionell und diskret – von der Bewertung bis zum Notar. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung an.
Bevor eine geerbte Immobilie verkauft wird, lohnt sich ein ehrlicher Blick auf die realistischen Optionen. Grundsätzlich stehen Erben drei Wege offen:
Welcher Weg der richtige ist, hängt von der familiären Situation, dem Zustand der Immobilie und den finanziellen Zielen ab. Wichtig ist, dass die Entscheidung in der Erbengemeinschaft gemeinsam getroffen wird. Gern helfen wir Ihnen, die Optionen mit einer realistischen Marktbewertung zu unterlegen.
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie spielt der Zeitpunkt steuerlich eine Rolle. Für Erben gilt jedoch eine gute Nachricht: In den meisten Fällen ist der Verkauf steuerlich unproblematisch.
Eine Spekulationssteuer kann anfallen, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Entscheidend ist dabei: Die Haltefrist des Erblassers zählt für Sie weiter. Hat der Verstorbene die Immobilie also schon lange besessen, ist die Frist meist längst abgelaufen und der Verkauf steuerfrei. Bei selbst genutztem Wohneigentum entfällt die Steuer ohnehin häufig.
Unabhängig davon kann auf das Erbe selbst Erbschaftssteuer anfallen – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und den jeweiligen Freibeträgen. Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Bewertungsstichtag, also zum Zeitpunkt des Erbfalls.
Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen. Wir liefern Ihnen die belastbare Marktbewertung als Grundlage.
In einer Erbengemeinschaft gehört die Immobilie allen Erben gemeinsam. Das bedeutet: Ein Verkauf ist nur einstimmig möglich. Sobald ein Miterbe nicht mitziehen will, entsteht schnell eine Blockade – und mit ihr Konflikte, die eine ohnehin belastende Situation zusätzlich erschweren.
In den meisten Fällen lässt sich eine Lösung finden. Bewährte Wege sind:
Als neutraler Makler bilden wir die Brücke zwischen den Parteien: mit einer objektiven Bewertung, klarer Kommunikation und dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung ohne Gericht zu erreichen.
Damit der Verkauf einer geerbten Immobilie für alle Erben klar und nachvollziehbar abläuft, führen wir Sie durch fünf strukturierte Schritte:
In jedem Schritt binden wir alle Erben transparent ein – so entsteht Vertrauen statt Streit.
Ein Erbfall ist selten einfach. Mehrere Parteien, oft räumliche Distanz zum Bodensee, emotionale Belastung sowie rechtliche und steuerliche Fragen treffen hier aufeinander. Genau in dieser Gemengelage entfaltet ein erfahrener Makler seinen größten Wert.
Als Die Vorteilsmakler nehmen wir Ihnen die aufwendige Organisation ab: von der Beschaffung der Unterlagen über die marktgerechte Bewertung bis zur professionellen Vermarktung. Als neutrale Instanz vermitteln wir zwischen den Erben und sorgen dafür, dass sich niemand übervorteilt fühlt. Durch unsere Marktkenntnis und ein gepflegtes Käufernetzwerk in der Region erzielen wir den bestmöglichen Preis – zu fairen und transparenten Konditionen.
So gewinnen Sie Entlastung, Sicherheit und ein Ergebnis, das für alle Beteiligten stimmt.
Nein, es besteht keine Pflicht zum sofortigen Verkauf. Sie können die Immobilie auch selbst nutzen oder vermieten. In einer Erbengemeinschaft sollten Sie die Entscheidung jedoch gemeinsam treffen, da alle Erben zustimmen müssen. Wichtig ist, laufende Kosten und mögliche Fristen im Blick zu behalten.
In den meisten Fällen nicht. Die Haltefrist des Erblassers wird Ihnen als Erbe angerechnet. Lag der Kauf durch den Verstorbenen mehr als zehn Jahre zurück oder wurde die Immobilie selbst genutzt, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Für Ihren Einzelfall sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen.
Die Erbschaftssteuer bezieht sich auf das Erbe selbst, nicht auf den Verkauf. Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der jeweiligen Freibeträge, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen. Ein späterer Verkauf löst keine zusätzliche Erbschaftssteuer aus. Die genaue Berechnung übernimmt Ihr Steuerberater.
Ein Verkauf erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Erben. Bei Uneinigkeit hilft oft eine neutrale Wertermittlung als gemeinsame Grundlage. Möglich ist auch, dass ein Erbe die anderen auszahlt und die Immobilie übernimmt. Als neutraler Makler vermitteln wir zwischen den Parteien, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
Eine Teilungsversteigerung ist die gerichtlich angeordnete Zwangsversteigerung einer Immobilie, wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt. Sie führt fast immer zu einem deutlichen Wertverlust und sollte das allerletzte Mittel sein. Meist lässt sie sich durch eine moderierte Einigung oder die Auszahlung einzelner Erben vermeiden – genau hier unterstützen wir Sie.
In der Regel ja: Für die Umschreibung im Grundbuch und den Verkauf müssen Sie Ihr Erbrecht nachweisen. Das geschieht meist über einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Wir unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zusammenzustellen.
Der Wert richtet sich nach Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und der aktuellen Marktsituation vor Ort. Wir erstellen für Sie eine fundierte, marktgerechte Bewertung auf Basis realer Vergleichsdaten aus der Region Bodensee und Allgäu. Diese Bewertung dient sowohl als Verkaufsgrundlage als auch als Orientierung für die Erbengemeinschaft.
Ja. Auf Wunsch vermarkten wir Ihre Immobilie diskret, ohne öffentliches Inserat, und sprechen gezielt vorgemerkte Interessenten aus unserem Netzwerk an. Das ist besonders sinnvoll, wenn der Verkauf im familiären oder nachbarschaftlichen Umfeld nicht bekannt werden soll.
Immer dann, wenn Sie Zeit, Nerven und Rechtssicherheit gewinnen möchten – gerade bei Erbengemeinschaften, räumlicher Distanz oder komplexen Konstellationen. Wir übernehmen Bewertung, Unterlagen, Vermarktung und Verhandlung, vermitteln neutral zwischen den Erben und erzielen den bestmöglichen Preis zu fairen Konditionen.